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AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Auftragsbestätigung. Ein erteilter Auftrag wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Nebenabreden und Zusagen von Vertretern bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

2. Korrektur. Der Auftraggeber kann bei Kommissionen im Wert von Euro 30,– und mehr auf Wunsch einmalige Korrektur verlangen, die nicht berechnet wird. Jede weitere Korrektur wird in Rechnung gestellt. Die Korrektur wird in mehreren Exemplaren gegeben, wovon eine mit Unterschrift zurückzugeben ist. Das zurückgegebene Stück dient als Grundlage für den Reindruck. Es entbindet uns von der Haftung für etwa stehengebliebene Fehler etc. Autorenkorrekturen werden gegen Berechnung durchgeführt. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

3. Lieferzeit. Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Zeit. Der Termin der Bestätigung ist dabei maßgebend. Bei Überschreitung der Frist muss der Besteller eine angemessene Nachfrist bewilligen. Teillieferung ersetzt eventuell die Fristbestimmung.

4. Werkstoff- und Material-Nöte entbinden uns von der vereinbarten Frist, evtl. überhaupt von der Lieferung. Der Besteller hat durch diese Erscheinung zunächst keinen Anspruch auf Wandlung des Werkliefervertrages.

5. Papierverwendung. Bei Lieferung nach vorgelegtem Muster müssen wir uns Abweichungen bei Papieren in der Färbung, Tönung, Güte, Struktur und Glätte, sowie im Schriftcharakter vorbehalten.

6. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5% kann vom Besteller nicht beanstandet werden, da dies durch die Art der Fertigung eventuell erforderlich ist. Bei Kleinauflagen und bei Verwendung von Spezialpapieren (insbesondere selbstdurchschreibende Papiere) kann die Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% betragen.

7. Abweichungen. Druckfarbabweichungen, die sich durch technische Bedingungen und Materialverwendung ergeben, müssen wir uns vorbehalten.

8. Eigentum, Urheberrecht. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses erstellten Firmenlogos und Gestaltungsentwürfe bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber für anderweitige Publikationen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Druckerei verwendet werden.

9. Wir sichern Ihnen eine gewissenhafte Ausführung des Auftrages zu. Wir können jedoch die gesetzliche Garantie nur insoweit übernehmen, dass wir für berechtigte Mängel kostenlos Ersatz liefern, anderweitige Ansprüche, insbesondere Ersatz indirekter Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Reklamationen unserer Lieferungen können nur bis zu 5 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden.

10. Nachweisliche Betriebsstörungen sowie Umstände höherer Gewalt entbinden uns von der Innehaltung des Liefervertrages.

11. Für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgeblich. Sämtliche Preisabreden gelten daher nur unter Vorbehalt. Angebots-Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als Richtpreise zu verstehen. Preisschwankungen nach oben oder unten infolge Rohstoffpreisänderungen bleiben vorbehalten.

12. Zahlungsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Betrieb, ausschließlich Verpackungskosten, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto. Die Gewährung von Skonto ist möglich, bedarf aber einer gesonderten vorherigen Absprache. Bei Zielüberschreitung können 2% über L.Z.-Bankdiskont berechnet werden, bei Annahme von Wechseln – unter üblichem Vorbehalt – auch die Diskont- und Bankspesen. Aufträge im Wert bis Euro 100,– sind sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware unter Berücksichtigung von 2% Skonto vom Kunden bar zu bezahlen.

13. Vorauszahlung. Bei größeren Aufträgen können für die Bereitstellung des Papiers und sonstige anfängliche Fertigungsarbeiten Vorauszahlungen in entsprechender Höhe gefordert werden.

14. Inkasso-Vollmachten. Reisende und Vertreter haben keine Inkasso-Vollmachten. Zahlungen können daher nur direkt geleistet werden. Nur im Ausnahmefall wird dem Vertreter eine spezielle Inkasso-Vollmacht erteilt und ist daraufhin an diesen Zahlung zu leisten.

15. Kreditwürdigkeit. Nachträgliche Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen uns, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Gegebenenfalls können wir vor der Ausführung des Auftrages zurücktreten, wobei wir Erstattung der allgemeinen Geschäftskosten wegen Nichterfüllung beanspruchen können.

16. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Beschädigtes Gut ist der Post, der Bundesbahn oder dem Spediteur nur nach Anerkenntnis des Schadens abzunehmen.

17. Bezahlung. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Im Falle der Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Waren, werden wir Miteigentümer der von uns gelieferten und beim Käufer verarbeiteten Waren in Höhe des von uns bezogenen Materialteils.

Veräußert der Besteller die Ware vor ihrer Bezahlung, gleichbedeutend ob in ihrem Urzustand oder weiterverarbeitet, so handelt er als Vertreter der Lieferfirma. Die ihm aus der Veräußerung erwachsene Forderung gilt dann als abgetreten. Es steht uns frei, dem Dritt-Käufer von dieser Abtretung Kenntnis zu geben. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, diese Forderung gegen seine Abnehmer auf Verlangen auch schriftlich abzutreten. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 30%, so geben wir auf Ersuchen des Käufers nach unserem Ermessen übersteigende Sicherheiten frei.

18. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Leipzig. Leipzig gilt auch als Gerichtsstand stillschweigend vereinbart, unabhängig von der Höhe des Liefer-Objektes.

Leipzig, im Januar 2009

Druckerei Böhlau
Ranftsche Gasse 14 · 04103 Leipzig

Tel. (0341) 9 60 83 07
Fax. (0341) 9 60 83 09
E-mail: info@druckerei-boehlau.de